Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Getränkedose zur flüssigkeits-
und druckdichten Aufnahme eines Getränks sowie einen Verschluss
für eine
solche Getränkedose
der in den Oberbegriffen der Schutzansprüche 1 bzw. 18 angegebenen Art.
Eine
derartige Getränkedose
bzw. ein hierfür eingesetzter
Verschluss sind beispielsweise bereits aus der DE 296 19 458 U1 als bekannt
zu entnehmen, bei welcher ein zylindrischer, aus einem Metallblech
tiefgezogener Grundkörper
mit einem Verschluss vorgesehen ist, durch den eine Entnahmeöffnung an
einer Stirnseite des Grundkörpers
zu verschließen
ist. Der Verschluss ist dabei von einer Blechlasche gebildet, welche
einteilig mit der Stirnseite des Grundkörpers ausgebildet und aus dieser entsprechend
U-förmig
ausgestanzt worden ist. Die als Verschluss dienende Lasche ist dabei
mittels einer Handhabe nach oben hin zu öffnen bzw. aufzubiegen, damit
das Getränk
im Inneren der Getränkedose
zugänglich
wird. Dabei ist an der Unterseite der Lasche ein Mitnehmer angeformt, über welchen
der obere Endbereich eines Trinkhalms mitzuschleppen ist. Wird demzufolge
die als Verschluss wirkende Lasche geöffnet bzw. nach oben aufgebogen,
so tritt der Trinkhalm durch die Entnahmeöffnung hindurch nach außen. Hierdurch
kann das Getränk über den
Trinkhalm eingenommen werden.
Als
nachteilig bei dieser bekannten Getränkedose ist der Umstand anzusehen,
dass der Öffnungsvorgang
des Verschlusses selbst äußerst schwer
zu kontrollieren ist. Sobald die Lasche mittels der Handhabe leicht
geöffnet
bzw. aufgebogen worden ist, kann demzufolge das Getränk äußerst leicht entweichen,
insbesondere dann, wenn es mit einem entsprechenden Druck innerhalb
der Getränkedose beaufschlagt
ist. Dies ist bekanntermaßen
insbesondere bei kohlensäurehaltigen
Getränken
oder bei Schaumweinen der Fall. Ein weiterer Nachteil ist es, dass
der aus der Getränkedose
austretende Endbereich des Trinkhalms federnd nachgiebig ausgebildet ist,
so dieser gegebenenfalls bei seinem Austritt aus der Getränkedose
einen nicht unerheblichen Teil des Getränks mit auswirft.
Schließlich ist
es als weiterer Nachteil zu betrachten, dass der vorliegende Trinkhalm äußerst aufwändig innerhalb
der Getränkedose
zu positionieren bzw. an der als Verschluss wirkenden Lasche festzulegen
ist. Hierzu muss extra ein Haltemittel an der Lasche vorgesehen
werden, welches die Eignung der Getränkedose als Massenprodukt erheblich beeinträchtigt.
Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine Getränkedose
sowie einen Verschluss für eine
derartige Getränkedose
der eingangs genannten Art zu schaffen, mit welchen dem Konsumenten ein
einfacherer, komfortablerer und qualitativ hochwertigerer Zugang
zu dem Getränk
verschafft werden kann.
Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine
Getränkedose
sowie einen Verschluss für
eine derartige Getränkedose
mit den Merkmalen der Schutzansprüche 1 bzw. 18 erreicht. Vorteilhafte Ausgestaltungen
mit zweckmäßigen und
nicht-trivialen Weiterbildungen der Erfindung sind in den jeweils abhängigen Schutzansprüchen beschrieben.
Um
dem Konsumenten einen einfacheren, komfortableren und qualitativ
hochwertigeren Zugang zu dem Getränk zu ermöglichen, ist es bei der erfindungsgemäßen Getränkedose
vorgesehen, dass der Verschluss als separates Deckelelement ausgebildet
ist, welches gegenüber
der zugehörigen Stirnseite
des Grundkörpers
erhaben absteht und nach dem Öffnen
der Getränkedose
vollständig
vom Grundkörper
zu entfernen ist. Mit anderen Worten ist der Verschluss als eigenes
Bauteil in Form eines Deckelelements ausgebildet, welcher im Unterschied zum
Stand der Technik weitaus einfacher und komfortabler vom Grundköper abgenommen
werden kann. Im Unterschied zum bislang bekannten Stand der Technik
steht das Deckelelement hierzu erhaben von der zugehörigen Stirnseite
des Grundköpers nach
oben hin ab, so dass dieses auf einfache und komfortable Weise betätigt werden
kann. Diese einfache und komfortable Betätigung ermöglicht ein fein dosiertes Öffnen der
Getränkedose,
so dass diese auch bei einem unter Druck stehenden Getränk so geöffnet werden
kann, dass nicht ein Teil des Getränkes der Getränkedose
entweicht. Da das Deckelelement vollständig von dem Grundkörper zu
entfernen bzw. abzunehmen ist, lässt
sich darüber
hinaus ein qualitativ hochwertiger Zugang zu dem Getränk bzw. zu
der Entnahmeöffnung
innerhalb der Stirnseite des Grundkörpers realisieren.
Ein
weiterer Vorteil ist es, dass ein separates Deckelelement qualitativ
weitaus hochwertiger gestaltet werden kann, so dass sich die vorliegende
Getränkedose
insbesondere zur Abfüllung
von qualitativ hochwertigen Produkten, wie beispielsweise Schaumweinen,
und insbesondere beispielsweise Prosecco eignet. Im Unterschied
zum bislang bekannten Stand der Technik kann demzufolge das separate
Deckelelement auf einfache Weise aus einem anderen Material hergestellt
werden als der Grundkörper
der Getränkedose,
welcher das Getränk
im Wesentlichen aufnimmt. Abhängig
von der An des Getränkes
kann demzufolge auf einfache Weise ein angepasstes Deckelelement
verwendet werden, welches dann auf eine einheitliche Getränkedose
geschraubt werden kann. Dies trägt
im erheblichen Maße
zur Diversifizierung und zur Bekanntheit des Produktes bei, welches
innerhalb der Getränkedose aufgenommen
ist. Es ist ersichtlich, dass somit neben den technischen Vorteilen
der weitere Vorteil existiert, dass die Getränkedose – bestehend aus dem Grundkörper und
dem Verschluss – in
einfacher Weise auf ein jeweils zugehöriges Getränk angepasst werden kann, indem
der Verschluss variiert wird. Dabei ist die gesamte Getränkedose
jedoch äußerst kostengünstig als
Massenware produzierbar, weil nämlich
der Grundkörper
dabei unverändert
bleiben kann.
Als
im Rahmen der Erfindung mitumfasst ist es zu betrachten, dass unter
dem Begriff Getränkedose
nicht nur solche Behältnisse
zu verstehen sind, welche aus einem Metallblech – insbesondere einem Aluminiumblech – gefertigt
sind. Vielmehr wäre
es auch denkbar, derartige Getränkedosen
aus einem Kunststoff oder dergleichen herzustellen.
In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung hat es sich als zudem vorteilhaft
gezeigt, wenn ein Trinkhalm, -schlauch oder dergleichen mit dem
Deckelelement verbunden ist, welcher bei geschossener Getränkedose
durch die Entnahmeöffnung
hindurch geführt
und innerhalb des Grundkörpers
aufgenommen ist. Durch das Vorsehen eines Trinkhalms, -schlauchs
oder dergleichen kann somit die qualitative Wertigkeit des Getränks, welche
bereits durch das separate Deckelelement zum Ausdruck kommen, weiter
gesteigert werden. Insbesondere ist es hierdurch für den Konsumenten
möglich,
das Getränk
in hygienischer und fein dosierbarer Weise zu sich zu nehmen.
In
diesen Zusammenhang hat es sich als weiter vorteilhaft gezeigt,
wenn der Trinkhalm, -schlauch oder dergleichen mittels des Deckelelements über die
Entnahmeöffnung
aus dem Grundkörper
herausschleppbar ist. Somit wird durch die Abnahme des Deckelelements
nicht nur das Getränk zugänglich gemacht,
sondern gleichzeitig der Trinkhalm, -schlauch oder dergleichen zur
Handhabung bereitgestellt.
Dabei
hat es sich in weiterer Ausgestaltung der Erfindung als zudem vorteilhaft
gezeigt, wenn der Trinkhalm, -schlauch oder dergleichen lösbar mit dem
Deckelelement verbunden und nach dem Abnehmen des Deckelelements
vom Grundkörper
von dem Deckelelement zu lösen
ist. Mit anderen Worten wird demzufolge das Deckelelement genutzt,
um den Trinkhalm, -schlauch oder dergleichen aus dem Grundkörper heraus
zu schleppen und anschließend zu
entfernen, so dass der Trinkhalm, -schlauch oder dergleichen auf
einfache Weise zum Trinken genutzt werden kann. Eine besonders einfache,
lösbare
Verbindung zwischen dem Deckelelement und dem Trinkhalm, -schlauch
oder dergleichen ist dabei geschaffen, wenn dessen Endbereich in
eine Sacköffnung
des Deckelelements einzustecken ist. Dabei wäre es auch denkbar, die lösbare Verbindung
zwischen dem Trinkhalm, -schlauch oder dergleichen und dem Deckelelement
zusätzlich
durch eine lösbare
Klebverbindung oder dergleichen zu sichern.
Um
den Trinkhalm, -schlauch oder dergleichen an dem Deckelelement lösbar zu
sichern, hat es sich in weiterer Ausgestaltung der Erfindung als
vorteilhaft gezeigt, wenn der Trinkhalm, -schlauch oder dergleichen
ein Haltemittel umfasst, welches hintergreifend mit einem Aufnahmemittel
des Deckelelements zusammenwirkt. Dabei hat sich insbesondere eine
im Endbereich des Trinkhalms, -schlauchs oder dergleichen umlaufende
Wulst als vorteilhaft gezeigt, welcher hintergreifend mit einer
Aufnahmenut innerhalb des Deckelelements zusammenwirkt. Eine derartige
Wulst bzw. eine solche Aufnahmenut sind fertigungstechnisch relativ
einfach in das jeweils korrespondierende Teil – dem Trinkhalm bzw. dem Deckelelement – einbringbar.
In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung weist der Trinkhalm, -schlauch
oder dergleichen gegenüber
der Höhe
des Grundkörpers
eine Überlänge auf,
wobei er vorzugsweise in dem die Überlänge bildenden Bereich federnd
längenveränderbar
ausgebildet ist. Durch eine derartige Überlänge ist es demzufolge gewährleistet,
dass der Trinkhalm, -schlauch oder dergleichen auch in seiner aus
dem Grundkörper
ausgezogenen Trinkstellung bis an den Boden der Getränkedose
reicht, so dass das Getränk
auf einfache Weise vollständig über den
Trinkhalm, -schlauch oder dergleichen entnommen werden kann. Ist
der Trinkhalm, -schlauch oder dergleichen in dem die Überlänge bildenden
Bereich federnd längenveränderbar
ausgebildet, so ist zudem besonders zuverlässig sichergestellt, dass der
ausgezogene Trinkhalm selbsttätig
bis an den Boden der Getränkedose
reicht.
Eine
weiter vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass
das Deckelelement einen Zapfenbereich umfasst, welcher in seinem
Schließzustand
durch die Entnahmeöffnung
hindurch in den Grundkörper
hinein ragt. Über
einen derartigen Zapfenbereich ist das Deckelelement besonders einfach und
zuverlässig
am Grundkörper
festlegbar, so dass auch mit erheblichem Druck beaufschlagte Getränke – wie dies
beispielsweise bei Schaumweinen und insbesondere bei Prosecco der
Fall ist – zuverlässig flüssigkeits-
bzw. druckdicht innerhalb der Getränkedose aufgenommen werden
können.
Ein weiterer Vorteil eines derartigen Zapfenbereichs ist es, dass die
Getränkedose
keinen nach außen
hin abstehenden Schraubhals oder dergleichen benötigt, sondern dass diese vielmehr
im Bereich ihrer Stirnseite plan enden kann. Der Zapfenbereich eignet
sich dabei insbesondere auch zur Aufnahme einer Dichtung zwischen
diesem und der die Entnahmeöffnung
bildenden Bereich der Stirnseite, so dass die Getränkedose besonders
zuverlässig
flüssigkeits-
bzw. druckdicht verschlossen ist.
Eine
weiter vorteilhafte Ausführungsform sieht
vor, dass der Zapfenbereich mit einem Gewinde versehen ist, mittels
welchem das Deckelelement an der Stirnseite des Grundkörpers festlegbar
ist. Durch ein derartiges Gewinde kann das Deckelelement besonders
zuverlässig
am Grundkörper
bzw. an dessen Stirnseite festgelegt werden. Darüber hinaus gewährt ein
derartiges Gewinde, dass die Getränkedose bzw. deren Deckelelement
besonders feindosiert und vorsichtig geöffnet werden kann, so dass
es zu keinem unerwünschten
Austritt des Getränks
kommt, insbesondere wenn dies mit einem relativ hohen Druck beaufschlagt
ist.
Ein
besonders einfacher Schraubverschluss kann in diesem Zusammenhang
realisiert werden, wenn der die Entnahmeöffnung begrenzende Randbereich
der Stirnseite als Gewindeteil dient, mit welchem das Gewinde des
Zapfenbereichs zusammenwirkt. Mit anderen Worten kann demzufolge
ein besonders einfacher Grundkörper
geschaffen werden, wenn in die vorzugsweise ebene Stirnseite einfach eine
im Wesentlichen kreisrunde Entnahmeöffnung eingebracht wird, welche
dann als Gewindeteil dient, mit welchem das Gewinde des Zapfenbereichs
zusammenwirkt.
In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung steht das Deckelelement mit
einem Kopfbereich gegenüber
der zugehörigen
Stirnseite des Grundkörpers
erhaben ab, wobei der Zapfenbereich an einer unteren Stirnseite
des Kopfbereichs angeformt ist. Durch den erhaben abstehenden Kopfbereich
ist somit eine einfache und komfortable Öffnung des Deckelelements möglich, wobei
durch den unterhalb angeordneten Zapfenbereich ein sicherer Verschluss der
Getränkedose
geschaffen werden kann.
In
diesem Zusammenhang hat es sich als weiter vorteilhaft gezeigt,
wenn zwischen der Stirnseite des Grundkörpers und der unteren Stirnseite des
Kopfbereichs eine Dichtung vorgesehen ist. Diese Dichtung kann gegebenenfalls äußerst großformatig
gestaltet werden, so dass auch bei mit starkem Druck beaufschlagten
Getränken
ein sicherer Verschluss der Getränkedose
gewährleistet
ist.
In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist das Deckelelement aus einem
Naturkork oder einem Kunststoff hergestellt. Hierdurch kann auf
einfache Weise eine Diversifizierung bzw. eine Zuordnung des Deckelelements
zu dem abgefüllten
Getränk
geschaffen werden. Wird beispielsweise ein qualitativ hochwertiger
Schaumwein – beispielsweise
ein Prosecco – abgefüllt, so
kann durch ein aus einem Naturkork geschaffenen Deckelelement dem
Konsumenten vermittelt werden, dass es sich hierbei um ein qualitativ
hochwertiges Produkt handelt. Es ist klar, dass ein entsprechend
aus Kunststoff hergestelltes Deckelelement eine entsprechende preisgünstigere
Alternative bietet, wobei auf einfache Weise eine Diversifizierung
des Getränks
dadurch erfolgen kann, dass ein Deckelelement mit unterschiedlicher
Gesamtkontur, Oberfläche,
Maserung oder dergleichen verwendet wird.
Als
weiter vorteilhaft hat es sich gezeigt, wenn die Entnahmeöffnung außerhalb
einer Mittelachse des vorzugsweise zylindrischen Grundkörpers positioniert
ist, so dass das Getränk
gegebenenfalls auch einfach aus der Getränkedose bzw. aus deren Grundkörper ausgegossen
werden kann.
Es
ist klar, dass die vorstehend im Zusammenhang mit der Getränkedose
beschriebenen Vorteile auch für
den erfindungsgemäßen Verschluss
zutreffen, soweit sich diese auf technische Ausgestaltungen und
Merkmale des Verschlusses beziehen.
Der
erfindungsgemäße Verschluss
zeichnet sich dabei insbesondere dadurch aus, dass diesem ein Kopfbereich
zugeordnet ist, welcher gegenüber der
zugehörigen
Stirnseite des Grundkörpers
erhaben abstehend anordnenbar ist, sowie einen Zapfenbereich umfasst,
der durch die Entnahmeöffnung
hindurch in den Grundkörper
hinein ragend anordnenbar ist. Durch den Kopfbereich ist dabei insbesondere
eine komfortable Handhabung des Deckelelements sichergestellt, wobei
der Kopfbereich zusätzlich
zur Diversifizierung und qualitativen Bestimmung des abgefüllten Getränks beiträgt. Der
Zapfenbereich hingegen sorgt für
eine sichere Festlegung des Deckelelements an dem Grundkörper, wobei
dieser relativ einfach dadurch gestaltet werden kann, dass der Zapfenbereich
in diesen hinein ragend anordnenbar ist. Demzufolge kann auf Seiten
des Grundkörpers auf
einen erhaben nach außen
abstehenden Schraubhals oder dergleichen verzichtet werden.
In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung hat es sich als vorteilhaft
gezeigt, wenn der Trinkhalm, -schlauch oder dergleichen als vorfertigbare
Baueinheit lösbar
mit dem Deckelelement verbunden ist. Somit ist es möglich, die
vorfertigbare Baueinheit bei der Abfüllung des Getränks auf
einfache Weise am Grundkörper
der Getränkedose
zu befestigen.
Schließlich hat
es sich als vorteilhaft gezeigt, wenn der Kopfbereich und der Zapfenbereich
im Wesentlichen rotationssymmetrisch und insbesondere zylindrisch
ausgebildet und koaxial zueinander angeordnet sind. Hierdurch ergibt
sich einerseits ein einfach herstellbares Deckelelement, welches
darüber hinaus
auf einfache Weise – beispielsweise
durch Aufdrehen – vom
Grundkörper
der Getränkedose
zu lösen
ist.
Weitere
Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus
der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels
sowie anhand der Zeichnungen; diese zeigen in:
1 eine
schematische Perspektivansicht auf eine Getränkedose mit einem vereinfacht
dargestellten zylindrischen Grundkörper und mit einem Deckelelement,
durch welches eine Entnahmeöffnung an
der oberen Stirnseite des Grundkörpers
verschließbar
ist, wobei vorliegend das Deckelelement in einer vom Grundkörper abgenommenen
Stellung dargestellt ist, in welcher ein Trinkhalm über die
Entnahmeöffnung
aus dem Grundkörper
heraus geschleppt ist;
2 eine
schematische Seitenansicht auf die Getränkedose mit dem in der abgenommen
Stellung dargestellten Deckelelement gemäß 1, wobei
der lösbar
mit dem Deckelelement verbundene Trinkhalm leicht, aber noch nicht
vollständig
abgezogen vom Deckelelement dargestellt ist;
3 eine
schematische Schnittansicht durch den Grundkörper der Getränkedose
gemäß den 1 und 2,
wobei insbesondere eine Überlänge des
Trinkhalms erkennbar wird, so dass dieser auch in seiner ausgezogenen
Trinkstellung bis zum Boden des Grundkörpers reicht;
4 eine
schematische und vergrößerte Perspektivansicht
auf das Deckelelement mit dem daran befestigten Trinkhalm gemäß den 1 bis 3;
und in
5 eine
schematische Draufsicht auf die Getränkedose mit dem Grundkörper, an
dessen oberer Stirnseite das Deckelelement außerhalb einer Mittelachse des
zylindrischen Grundkörpers
positioniert ist.
In 1 ist
in einer schematischen Perspektivansicht von einer Getränkedose
ein Grundkörper 10 dargestellt,
welcher vorliegend vereinfacht als Zylinder mit einer oberen Stirnseite 12,
einer unteren Stirnseite 14 sowie einer Mantelfläche 16 ausgebildet ist.
Es ist klar, dass der vereinfacht dargestellte Grundkörper 10 entsprechende
umlaufende Wulste aufweisen kann, welche beispielsweise fertigungsbedingter
Natur sind. Gleichfalls wäre
es natürlich
auch denkbar, eine Getränkedose
mit im Wesentlichen tonnenförmiger
oder trommelförmiger
Kontur zu verwenden. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel besteht der
Grundkörper 10 aus
einem Metallblech, beispielsweise einem Aluminiumblech. Als im Rahmen der
Erfindung mitumfasst ist es zu betrachten, dass der Begriff Getränkedose
nicht auf Grundkörper 10 aus
einem Metallblech zu reduzieren ist. Vielmehr wäre es auch denkbar, einen Grundkörper 10 aus
einem Kunststoff oder dergleichen zu verwenden.
An
seiner oberen Stirnseite 12 weist der Grundkörper 10 eine
Entnahmeöffnung 18 auf,
welche vorliegend – wie
insbesondere im Weiteren in Zusammenschau mit 5 erkennbar
ist – außerhalb einer
Mittelachse des zylinderförmigen
Grundkörpers 10 angeordnet
ist. Die Entnahmeöffnung 18 ist
mittels eines als Deckelelement 20 ausgebildeten Verschlusses
zu verschließen,
welcher vorliegend in einer vom Grundkörper abgenommenen bzw. entfernten Stellung
gezeigt ist. Das Deckelelement 20 umfasst im Wesentlichen
einen Kopfbereich 22 und einen Zapfenbereich 24,
welche vorliegend einteilig miteinander ausgebildet sind. Sowohl
der Kopfbereich 22 wie auch der Zapfenbereich 24 sind
vorliegend im Wesentlichen rotationssymmetrisch bzw. insbesondere
zylindrisch ausgebildet, wobei der Zapfenbereich 24 einen
geringeren Durchmesser aufweist als der Kopfbereich 22.
Der Kopfbereich 22 und der Zapfenbereich 24 verlaufen
dabei vorliegend koaxial zueinander.
Durch
das Öffnen
der Getränkedose
bzw. das Abnehmen des Deckelelements 20 von dem Grundkörper 10 wird
ein Trinkhalm 26 über
die Entnahmeöffnung 18 mit
dem Deckelelement 20 aus dem Grundkörper 10 herausgeschleppt,
welcher anschließend
zum Trinken des sich innerhalb des Grundkörpers 10 befindenden
Getränks
genutzt werden kann. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel ist ein eigensteifer
Trinkhalm 26 eingesetzt. Als im Rahmen der Erfindung mitumfasst
ist es jedoch zu betrachten, dass natürlich auch ein Trinkschlauch
oder dergleichen eingesetzt werden könnte, welcher nicht eigensteif,
sondern vielmehr nachgiebig und flexibel ausgebildet ist. Der Trinkhalm 26 ist
dabei auf im Weiteren noch näher
erläuterte
Weise lösbar
an dem Deckelelement 20 festgelegt. Es ist erkennbar, dass der
Trinkhalm 26 im Durchmesser geringer ausgebildet ist als
die Entnahmeöffnung 18.
Die Entnahmeöffnung 18 ist
vielmehr auf im Weiteren noch beschriebene Weise an den Durchmesser
des Zapfenbereichs 24 angepasst.
In 2 ist
in einer schematischen Seitenansicht die Getränkedose gemäß 1 dargestellt,
wobei der lösbar
mit dem Deckelelement 20 verbundene Trinkhalm 26 in
einer leicht gelösten,
jedoch nicht vollständig
abgenommenen Position vom Deckelelement 20 angeordnet ist.
Darüber
hinaus zeigt 3 sowohl den Grundkörper 10 wie
auch das Deckelelement 20 mit dem Trinkhalm 26 in
einer schematischen Schnittansicht, so dass insbesondere die Anordnung
des Trinkhalms innerhalb des Grundkörpers 10 in seiner
ausgezogenen Trinkstellung sowie die lösbare Verbindung zwischen dem
Deckelelement 20 und dem Trinkhalm 26 erkennbar
wird. Die lösbare Verbindung
zwischen dem Trinkhalm 26 und dem Zapfenbereich 24 des
Deckelelements 20 ist dabei in zwei Ausführungsformen
dargestellt.
Bei
einer ersten Ausführungsform,
welche in 2 dargestellt ist, ist unterseitig
des Zapfenbereichs 24 ein Steckmittel 26 vorgesehen,
welches im Wesentlichen koaxial zu dem Zapfenbereich 24 und dem
Kopfbereich 22 angeordnet ist. Dieses Steckmittel 28 ist
im Querschnitt etwas größer ausgebildet
als der innere Hohlquerschnitt des Trinkhalms 26, so dass dieser
lösbar
abziehbar an dem Deckelelement 20 zu befestigen ist. Das
Steckmittel 28 kann hierzu über eine Mehrzahl von Ausbauchungen 30 oder
pilzförmigen
Verbreiterungen verfügen.
In
einer zweiten, alternativen Ausführungsform
ist innerhalb des Zapfenbereichs 24 – wie in 3 dargestellt – ein Sackloch 32 eingebracht,
welches koaxial zu dem Zapfenbereich 24 bzw. dem Kopfbereich 22 verläuft. Dieses
Sackloch 32 ist in seinem Durchmesser an den Außendurchmesser des
Trinkhalms 26 derart angepasst, dass dieser lösbar an
dem Deckelelement 20 gehalten ist. Hierzu umfasst der Trinkhalm 26 einen
umlaufenden Wulst 34, welcher zur lösbaren Befestigung des Trinkhalms 26 mit
einer Aufnahmenut 36 im Bereich des Sacklochs 32 hintergreifend
zusammenwirkt. Mit anderen Worten ist die umlaufende Wulst 34 in
ihrer Kontur an die ebenfalls innerhalb des Sacklochs 32 umlaufende Aufnahmenut 36 derart
angepasst, dass sich insgesamt ein Hintergriff ergibt. Demzufolge
kann das Deckelelement 20 auf einfache Weise vom Trinkhalm 26 abgezogen
werden, indem der Trinkhalm 26 entsprechend festgehalten
wird. Hierdurch wird ein oberer Endbereich 38, welcher
zuvor innerhalb des Sacklochs 32 liegt, freigegeben und
kann somit zum Trinken des Getränks
herangezogen werden.
Aus 3 ist
darüber
hinaus erkennbar, dass der Trinkhalm 26 eine Überlänge aufweist,
so dass dieser bei vom Grundkörper 10 abgenommenem
Deckelelement 20 und demzufolge aus dem Grundkörper 10 herausgezogenem
Trinkhalm 26 eine derartige Länge aufweist, dass dieser nach
wie vor mit seinem unteren Endbereich bis an den Boden bzw. die
Stirnseite 12 heranreicht. Somit ist gewährleistet,
dass das innerhalb des Grundkörpers 10 sich befindende
Getränk
vollständig
durch den Strohhalm 26 entnommen werden kann. Wie mit den
gestrichelten Linien 40 angedeutet, ist der Trinkhalm 26 vorliegend
in dem die Überlänge bildenden
Bereich federnd längenveränderbar
bzw. ziehharmonikaartig ausgebildet. Wird demzufolge das Deckelelement 20 vom
Grundkörper 10 abgenommen,
längt sich
der Trinkhalm 26 federnd aus. Gleichfalls im Rahmen der Erfindung
mitumfasst ist es zu betrachten, dass gegebenenfalls auch ein Trinkhalm 26 vorgesehen
werden kann, welcher keine Überlänge aufweist.
Schließlich ist
aus 3 erkennbar, in welcher Art und Weise das gestrichelt
angedeutete Deckelelement 20 an der zugehörigen oberen
Stirnseite 12 des Grundkörpers 10 angeordnet
ist.
Dabei
ist insbesondere erkennbar, dass das Deckelelement 20 mit
seinem Zapfenbereich 29 über die Entnahmeöffnung 18 in
den Grundkörper 10 hinein
ragt.
In
Zusammenschau mit 4, welcher im Wesentlichen das
Deckelelement 20 gemäß den 1 bis 3 in
einer vergrößerten Perspektivansicht
darstellt, wird erkennbar, dass der Zapfenbereich 24 vorliegend
mit einem Gewinde 42 versehen ist. Dieses Gewinde 42 wirkt
mit einem die Entnahmeöffnung 18 begrenzenden
Randbereich 44 der oberen Stirnseite 12 derart
zusammen, dass dieser Randbereich 44 als mit dem Gewinde 42 korrespondierender
Gewindeteil dient. Demzufolge ist in die ansonsten ebene Stirnseite 12 vorliegend
lediglich die kreisrunde Entnahmeöffnung 18 eingebracht,
wobei der die Entnahmeöffnung 18 begrenzende
Randbereich 44 als Gewindeteil dient, an welchem der Zapfenbereich 24 mit
seinem Gewinde 42 festzulegen ist. Alternativ hierzu wäre es natürlich auch
denkbar, dass insbesondere innenseitig der Stirnseite 12 eine Schraubmuffe,
ein Schraubhals oder dergleichen vorgesehen wird, in welchen das
Gewinde 42 des Zapfenbereichs 24 eingeschraubt
werden kann.
Als
im Rahmen der Erfindung mitumfasst ist es zu betrachten, dass der
Zapfenbereich 24 auch ohne Gewinde 20 ausgebildet
sein kann. Dann wäre es
insbesondere denkbar, auf der Innenseite der Stirnseite 12 eine
Muffe vorzusehen, welche nach Art eines Flaschenhalses wirkt, in
welchen der Zapfenbereich 24 eingesteckt werden kann.
Im
vorliegenden Ausführungsbeispiel
kann sowohl zwischen dem die Entnahmeöffnung 18 bildenden
Bereich der Stirnseite 12 und dem Zapfenbereich 24 eine
lediglich schematisch angedeutete Dichtung 46 vorgesehen
sein. Darüber
hinaus kann zwischen einer planen unteren Stirnseite 48 des Kopfbereichs 22 des
Deckelelements 20 und der oberen Stirnseite 12 des
Grundkörpers 10 eine
Dichtung 50 vorgesehen sein. Beide Dichtungen 46, 50 dienen
dabei zum flüssigkeits-
und druckdichten Verschließen
des Grundkörpers 10 mittels
des Deckelelements 20.
Im
vorliegenden Ausführungsbeispiel
ist das Deckelelement 20 einteilig aus einem Naturkork
oder einem Kunststoff hergestellt. Darüber hinaus wäre es denkbar,
das Deckelelement 20 über
zusätzliche
Sicherungsmittel wie beispielsweise einen Drahtkorb am Grundkörper 10 zu
sichern.
Schließlich ist
insbesondere aus 5, welche die Getränkedose
in einer schematischen Draufsicht zeigt, erkennbar, dass das Deckelelement 20
nahe
eines Randbereichs der Stirnseite 12 bzw. außerhalb
einer Mittelachse des Grundkörpers 10 angeordnet
ist. Hierdurch wird gegebenenfalls ein Ausgießen des Getränks erleichtert.
Dabei kann der Kopfbereich 22 einen Durchmesser von beispielsweise
15 mm bis 40 mm und eine Höhe
von 10 mm bis 30 mm aufweisen. Der Zapfenbereich kann beispielsweise
einen Durchmesser von 5 mm bis 20 mm und eine Höhe von 10 mm bis 30 mm aufweisen.
Natürlich
wäre es
in diesem Zusammenhang auch denkbar, andere Dimensionierungen zu
wählen.