porta rch_Drinks can is closed by stopper in its upper face which is removed completely when can is ...

Die

vorliegende Erfindung betrifft eine Getränkedose zur flüssigkeits-

und druckdichten Aufnahme eines Getränks sowie einen Verschluss

für eine

solche Getränkedose

der in den Oberbegriffen der Schutzansprüche 1 bzw. 18 angegebenen Art.

Eine

derartige Getränkedose

bzw. ein hierfür eingesetzter

Verschluss sind beispielsweise bereits aus der DE 296 19 458 U1 als bekannt

zu entnehmen, bei welcher ein zylindrischer, aus einem Metallblech

tiefgezogener Grundkörper

mit einem Verschluss vorgesehen ist, durch den eine Entnahmeöffnung an

einer Stirnseite des Grundkörpers

zu verschließen

ist. Der Verschluss ist dabei von einer Blechlasche gebildet, welche

einteilig mit der Stirnseite des Grundkörpers ausgebildet und aus dieser entsprechend

U-förmig

ausgestanzt worden ist. Die als Verschluss dienende Lasche ist dabei

mittels einer Handhabe nach oben hin zu öffnen bzw. aufzubiegen, damit

das Getränk

im Inneren der Getränkedose

zugänglich

wird. Dabei ist an der Unterseite der Lasche ein Mitnehmer angeformt, über welchen

der obere Endbereich eines Trinkhalms mitzuschleppen ist. Wird demzufolge

die als Verschluss wirkende Lasche geöffnet bzw. nach oben aufgebogen,

so tritt der Trinkhalm durch die Entnahmeöffnung hindurch nach außen. Hierdurch

kann das Getränk über den

Trinkhalm eingenommen werden.

Als

nachteilig bei dieser bekannten Getränkedose ist der Umstand anzusehen,

dass der Öffnungsvorgang

des Verschlusses selbst äußerst schwer

zu kontrollieren ist. Sobald die Lasche mittels der Handhabe leicht

geöffnet

bzw. aufgebogen worden ist, kann demzufolge das Getränk äußerst leicht entweichen,

insbesondere dann, wenn es mit einem entsprechenden Druck innerhalb

der Getränkedose beaufschlagt

ist. Dies ist bekanntermaßen

insbesondere bei kohlensäurehaltigen

Getränken

oder bei Schaumweinen der Fall. Ein weiterer Nachteil ist es, dass

der aus der Getränkedose

austretende Endbereich des Trinkhalms federnd nachgiebig ausgebildet ist,

so dieser gegebenenfalls bei seinem Austritt aus der Getränkedose

einen nicht unerheblichen Teil des Getränks mit auswirft.

Schließlich ist

es als weiterer Nachteil zu betrachten, dass der vorliegende Trinkhalm äußerst aufwändig innerhalb

der Getränkedose

zu positionieren bzw. an der als Verschluss wirkenden Lasche festzulegen

ist. Hierzu muss extra ein Haltemittel an der Lasche vorgesehen

werden, welches die Eignung der Getränkedose als Massenprodukt erheblich beeinträchtigt.

Aufgabe

der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine Getränkedose

sowie einen Verschluss für eine

derartige Getränkedose

der eingangs genannten Art zu schaffen, mit welchen dem Konsumenten ein

einfacherer, komfortablerer und qualitativ hochwertigerer Zugang

zu dem Getränk

verschafft werden kann.

Diese

Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine

Getränkedose

sowie einen Verschluss für

eine derartige Getränkedose

mit den Merkmalen der Schutzansprüche 1 bzw. 18 erreicht. Vorteilhafte Ausgestaltungen

mit zweckmäßigen und

nicht-trivialen Weiterbildungen der Erfindung sind in den jeweils abhängigen Schutzansprüchen beschrieben.

Um

dem Konsumenten einen einfacheren, komfortableren und qualitativ

hochwertigeren Zugang zu dem Getränk zu ermöglichen, ist es bei der erfindungsgemäßen Getränkedose

vorgesehen, dass der Verschluss als separates Deckelelement ausgebildet

ist, welches gegenüber

der zugehörigen Stirnseite

des Grundkörpers

erhaben absteht und nach dem Öffnen

der Getränkedose

vollständig

vom Grundkörper

zu entfernen ist. Mit anderen Worten ist der Verschluss als eigenes

Bauteil in Form eines Deckelelements ausgebildet, welcher im Unterschied zum

Stand der Technik weitaus einfacher und komfortabler vom Grundköper abgenommen

werden kann. Im Unterschied zum bislang bekannten Stand der Technik

steht das Deckelelement hierzu erhaben von der zugehörigen Stirnseite

des Grundköpers nach

oben hin ab, so dass dieses auf einfache und komfortable Weise betätigt werden

kann. Diese einfache und komfortable Betätigung ermöglicht ein fein dosiertes Öffnen der

Getränkedose,

so dass diese auch bei einem unter Druck stehenden Getränk so geöffnet werden

kann, dass nicht ein Teil des Getränkes der Getränkedose

entweicht. Da das Deckelelement vollständig von dem Grundkörper zu

entfernen bzw. abzunehmen ist, lässt

sich darüber

hinaus ein qualitativ hochwertiger Zugang zu dem Getränk bzw. zu

der Entnahmeöffnung

innerhalb der Stirnseite des Grundkörpers realisieren.

Ein

weiterer Vorteil ist es, dass ein separates Deckelelement qualitativ

weitaus hochwertiger gestaltet werden kann, so dass sich die vorliegende

Getränkedose

insbesondere zur Abfüllung

von qualitativ hochwertigen Produkten, wie beispielsweise Schaumweinen,

und insbesondere beispielsweise Prosecco eignet. Im Unterschied

zum bislang bekannten Stand der Technik kann demzufolge das separate

Deckelelement auf einfache Weise aus einem anderen Material hergestellt

werden als der Grundkörper

der Getränkedose,

welcher das Getränk

im Wesentlichen aufnimmt. Abhängig

von der An des Getränkes

kann demzufolge auf einfache Weise ein angepasstes Deckelelement

verwendet werden, welches dann auf eine einheitliche Getränkedose

geschraubt werden kann. Dies trägt

im erheblichen Maße

zur Diversifizierung und zur Bekanntheit des Produktes bei, welches

innerhalb der Getränkedose aufgenommen

ist. Es ist ersichtlich, dass somit neben den technischen Vorteilen

der weitere Vorteil existiert, dass die Getränkedose – bestehend aus dem Grundkörper und

dem Verschluss – in

einfacher Weise auf ein jeweils zugehöriges Getränk angepasst werden kann, indem

der Verschluss variiert wird. Dabei ist die gesamte Getränkedose

jedoch äußerst kostengünstig als

Massenware produzierbar, weil nämlich

der Grundkörper

dabei unverändert

bleiben kann.

Als

im Rahmen der Erfindung mitumfasst ist es zu betrachten, dass unter

dem Begriff Getränkedose

nicht nur solche Behältnisse

zu verstehen sind, welche aus einem Metallblech – insbesondere einem Aluminiumblech – gefertigt

sind. Vielmehr wäre

es auch denkbar, derartige Getränkedosen

aus einem Kunststoff oder dergleichen herzustellen.

In

weiterer Ausgestaltung der Erfindung hat es sich als zudem vorteilhaft

gezeigt, wenn ein Trinkhalm, -schlauch oder dergleichen mit dem

Deckelelement verbunden ist, welcher bei geschossener Getränkedose

durch die Entnahmeöffnung

hindurch geführt

und innerhalb des Grundkörpers

aufgenommen ist. Durch das Vorsehen eines Trinkhalms, -schlauchs

oder dergleichen kann somit die qualitative Wertigkeit des Getränks, welche

bereits durch das separate Deckelelement zum Ausdruck kommen, weiter

gesteigert werden. Insbesondere ist es hierdurch für den Konsumenten

möglich,

das Getränk

in hygienischer und fein dosierbarer Weise zu sich zu nehmen.

In

diesen Zusammenhang hat es sich als weiter vorteilhaft gezeigt,

wenn der Trinkhalm, -schlauch oder dergleichen mittels des Deckelelements über die

Entnahmeöffnung

aus dem Grundkörper

herausschleppbar ist. Somit wird durch die Abnahme des Deckelelements

nicht nur das Getränk zugänglich gemacht,

sondern gleichzeitig der Trinkhalm, -schlauch oder dergleichen zur

Handhabung bereitgestellt.

Dabei

hat es sich in weiterer Ausgestaltung der Erfindung als zudem vorteilhaft

gezeigt, wenn der Trinkhalm, -schlauch oder dergleichen lösbar mit dem

Deckelelement verbunden und nach dem Abnehmen des Deckelelements

vom Grundkörper

von dem Deckelelement zu lösen

ist. Mit anderen Worten wird demzufolge das Deckelelement genutzt,

um den Trinkhalm, -schlauch oder dergleichen aus dem Grundkörper heraus

zu schleppen und anschließend zu

entfernen, so dass der Trinkhalm, -schlauch oder dergleichen auf

einfache Weise zum Trinken genutzt werden kann. Eine besonders einfache,

lösbare

Verbindung zwischen dem Deckelelement und dem Trinkhalm, -schlauch

oder dergleichen ist dabei geschaffen, wenn dessen Endbereich in

eine Sacköffnung

des Deckelelements einzustecken ist. Dabei wäre es auch denkbar, die lösbare Verbindung

zwischen dem Trinkhalm, -schlauch oder dergleichen und dem Deckelelement

zusätzlich

durch eine lösbare

Klebverbindung oder dergleichen zu sichern.

Um

den Trinkhalm, -schlauch oder dergleichen an dem Deckelelement lösbar zu

sichern, hat es sich in weiterer Ausgestaltung der Erfindung als

vorteilhaft gezeigt, wenn der Trinkhalm, -schlauch oder dergleichen

ein Haltemittel umfasst, welches hintergreifend mit einem Aufnahmemittel

des Deckelelements zusammenwirkt. Dabei hat sich insbesondere eine

im Endbereich des Trinkhalms, -schlauchs oder dergleichen umlaufende

Wulst als vorteilhaft gezeigt, welcher hintergreifend mit einer

Aufnahmenut innerhalb des Deckelelements zusammenwirkt. Eine derartige

Wulst bzw. eine solche Aufnahmenut sind fertigungstechnisch relativ

einfach in das jeweils korrespondierende Teil – dem Trinkhalm bzw. dem Deckelelement – einbringbar.

In

weiterer Ausgestaltung der Erfindung weist der Trinkhalm, -schlauch

oder dergleichen gegenüber

der Höhe

des Grundkörpers

eine Überlänge auf,

wobei er vorzugsweise in dem die Überlänge bildenden Bereich federnd

längenveränderbar

ausgebildet ist. Durch eine derartige Überlänge ist es demzufolge gewährleistet,

dass der Trinkhalm, -schlauch oder dergleichen auch in seiner aus

dem Grundkörper

ausgezogenen Trinkstellung bis an den Boden der Getränkedose

reicht, so dass das Getränk

auf einfache Weise vollständig über den

Trinkhalm, -schlauch oder dergleichen entnommen werden kann. Ist

der Trinkhalm, -schlauch oder dergleichen in dem die Überlänge bildenden

Bereich federnd längenveränderbar

ausgebildet, so ist zudem besonders zuverlässig sichergestellt, dass der

ausgezogene Trinkhalm selbsttätig

bis an den Boden der Getränkedose

reicht.

Eine

weiter vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass

das Deckelelement einen Zapfenbereich umfasst, welcher in seinem

Schließzustand

durch die Entnahmeöffnung

hindurch in den Grundkörper

hinein ragt. Über

einen derartigen Zapfenbereich ist das Deckelelement besonders einfach und

zuverlässig

am Grundkörper

festlegbar, so dass auch mit erheblichem Druck beaufschlagte Getränke – wie dies

beispielsweise bei Schaumweinen und insbesondere bei Prosecco der

Fall ist – zuverlässig flüssigkeits-

bzw. druckdicht innerhalb der Getränkedose aufgenommen werden

können.

Ein weiterer Vorteil eines derartigen Zapfenbereichs ist es, dass die

Getränkedose

keinen nach außen

hin abstehenden Schraubhals oder dergleichen benötigt, sondern dass diese vielmehr

im Bereich ihrer Stirnseite plan enden kann. Der Zapfenbereich eignet

sich dabei insbesondere auch zur Aufnahme einer Dichtung zwischen

diesem und der die Entnahmeöffnung

bildenden Bereich der Stirnseite, so dass die Getränkedose besonders

zuverlässig

flüssigkeits-

bzw. druckdicht verschlossen ist.

Eine

weiter vorteilhafte Ausführungsform sieht

vor, dass der Zapfenbereich mit einem Gewinde versehen ist, mittels

welchem das Deckelelement an der Stirnseite des Grundkörpers festlegbar

ist. Durch ein derartiges Gewinde kann das Deckelelement besonders

zuverlässig

am Grundkörper

bzw. an dessen Stirnseite festgelegt werden. Darüber hinaus gewährt ein

derartiges Gewinde, dass die Getränkedose bzw. deren Deckelelement

besonders feindosiert und vorsichtig geöffnet werden kann, so dass

es zu keinem unerwünschten

Austritt des Getränks

kommt, insbesondere wenn dies mit einem relativ hohen Druck beaufschlagt

ist.

Ein

besonders einfacher Schraubverschluss kann in diesem Zusammenhang

realisiert werden, wenn der die Entnahmeöffnung begrenzende Randbereich

der Stirnseite als Gewindeteil dient, mit welchem das Gewinde des

Zapfenbereichs zusammenwirkt. Mit anderen Worten kann demzufolge

ein besonders einfacher Grundkörper

geschaffen werden, wenn in die vorzugsweise ebene Stirnseite einfach eine

im Wesentlichen kreisrunde Entnahmeöffnung eingebracht wird, welche

dann als Gewindeteil dient, mit welchem das Gewinde des Zapfenbereichs

zusammenwirkt.

In

weiterer Ausgestaltung der Erfindung steht das Deckelelement mit

einem Kopfbereich gegenüber

der zugehörigen

Stirnseite des Grundkörpers

erhaben ab, wobei der Zapfenbereich an einer unteren Stirnseite

des Kopfbereichs angeformt ist. Durch den erhaben abstehenden Kopfbereich

ist somit eine einfache und komfortable Öffnung des Deckelelements möglich, wobei

durch den unterhalb angeordneten Zapfenbereich ein sicherer Verschluss der

Getränkedose

geschaffen werden kann.

In

diesem Zusammenhang hat es sich als weiter vorteilhaft gezeigt,

wenn zwischen der Stirnseite des Grundkörpers und der unteren Stirnseite des

Kopfbereichs eine Dichtung vorgesehen ist. Diese Dichtung kann gegebenenfalls äußerst großformatig

gestaltet werden, so dass auch bei mit starkem Druck beaufschlagten

Getränken

ein sicherer Verschluss der Getränkedose

gewährleistet

ist.

In

weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist das Deckelelement aus einem

Naturkork oder einem Kunststoff hergestellt. Hierdurch kann auf

einfache Weise eine Diversifizierung bzw. eine Zuordnung des Deckelelements

zu dem abgefüllten

Getränk

geschaffen werden. Wird beispielsweise ein qualitativ hochwertiger

Schaumwein – beispielsweise

ein Prosecco – abgefüllt, so

kann durch ein aus einem Naturkork geschaffenen Deckelelement dem

Konsumenten vermittelt werden, dass es sich hierbei um ein qualitativ

hochwertiges Produkt handelt. Es ist klar, dass ein entsprechend

aus Kunststoff hergestelltes Deckelelement eine entsprechende preisgünstigere

Alternative bietet, wobei auf einfache Weise eine Diversifizierung

des Getränks

dadurch erfolgen kann, dass ein Deckelelement mit unterschiedlicher

Gesamtkontur, Oberfläche,

Maserung oder dergleichen verwendet wird.

Als

weiter vorteilhaft hat es sich gezeigt, wenn die Entnahmeöffnung außerhalb

einer Mittelachse des vorzugsweise zylindrischen Grundkörpers positioniert

ist, so dass das Getränk

gegebenenfalls auch einfach aus der Getränkedose bzw. aus deren Grundkörper ausgegossen

werden kann.

Es

ist klar, dass die vorstehend im Zusammenhang mit der Getränkedose

beschriebenen Vorteile auch für

den erfindungsgemäßen Verschluss

zutreffen, soweit sich diese auf technische Ausgestaltungen und

Merkmale des Verschlusses beziehen.

Der

erfindungsgemäße Verschluss

zeichnet sich dabei insbesondere dadurch aus, dass diesem ein Kopfbereich

zugeordnet ist, welcher gegenüber der

zugehörigen

Stirnseite des Grundkörpers

erhaben abstehend anordnenbar ist, sowie einen Zapfenbereich umfasst,

der durch die Entnahmeöffnung

hindurch in den Grundkörper

hinein ragend anordnenbar ist. Durch den Kopfbereich ist dabei insbesondere

eine komfortable Handhabung des Deckelelements sichergestellt, wobei

der Kopfbereich zusätzlich

zur Diversifizierung und qualitativen Bestimmung des abgefüllten Getränks beiträgt. Der

Zapfenbereich hingegen sorgt für

eine sichere Festlegung des Deckelelements an dem Grundkörper, wobei

dieser relativ einfach dadurch gestaltet werden kann, dass der Zapfenbereich

in diesen hinein ragend anordnenbar ist. Demzufolge kann auf Seiten

des Grundkörpers auf

einen erhaben nach außen

abstehenden Schraubhals oder dergleichen verzichtet werden.

In

weiterer Ausgestaltung der Erfindung hat es sich als vorteilhaft

gezeigt, wenn der Trinkhalm, -schlauch oder dergleichen als vorfertigbare

Baueinheit lösbar

mit dem Deckelelement verbunden ist. Somit ist es möglich, die

vorfertigbare Baueinheit bei der Abfüllung des Getränks auf

einfache Weise am Grundkörper

der Getränkedose

zu befestigen.

Schließlich hat

es sich als vorteilhaft gezeigt, wenn der Kopfbereich und der Zapfenbereich

im Wesentlichen rotationssymmetrisch und insbesondere zylindrisch

ausgebildet und koaxial zueinander angeordnet sind. Hierdurch ergibt

sich einerseits ein einfach herstellbares Deckelelement, welches

darüber hinaus

auf einfache Weise – beispielsweise

durch Aufdrehen – vom

Grundkörper

der Getränkedose

zu lösen

ist.

Weitere

Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus

der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels

sowie anhand der Zeichnungen; diese zeigen in:

1 eine

schematische Perspektivansicht auf eine Getränkedose mit einem vereinfacht

dargestellten zylindrischen Grundkörper und mit einem Deckelelement,

durch welches eine Entnahmeöffnung an

der oberen Stirnseite des Grundkörpers

verschließbar

ist, wobei vorliegend das Deckelelement in einer vom Grundkörper abgenommenen

Stellung dargestellt ist, in welcher ein Trinkhalm über die

Entnahmeöffnung

aus dem Grundkörper

heraus geschleppt ist;

2 eine

schematische Seitenansicht auf die Getränkedose mit dem in der abgenommen

Stellung dargestellten Deckelelement gemäß 1, wobei

der lösbar

mit dem Deckelelement verbundene Trinkhalm leicht, aber noch nicht

vollständig

abgezogen vom Deckelelement dargestellt ist;

3 eine

schematische Schnittansicht durch den Grundkörper der Getränkedose

gemäß den 1 und 2,

wobei insbesondere eine Überlänge des

Trinkhalms erkennbar wird, so dass dieser auch in seiner ausgezogenen

Trinkstellung bis zum Boden des Grundkörpers reicht;

4 eine

schematische und vergrößerte Perspektivansicht

auf das Deckelelement mit dem daran befestigten Trinkhalm gemäß den 1 bis 3;

und in

5 eine

schematische Draufsicht auf die Getränkedose mit dem Grundkörper, an

dessen oberer Stirnseite das Deckelelement außerhalb einer Mittelachse des

zylindrischen Grundkörpers

positioniert ist.

In 1 ist

in einer schematischen Perspektivansicht von einer Getränkedose

ein Grundkörper 10 dargestellt,

welcher vorliegend vereinfacht als Zylinder mit einer oberen Stirnseite 12,

einer unteren Stirnseite 14 sowie einer Mantelfläche 16 ausgebildet ist.

Es ist klar, dass der vereinfacht dargestellte Grundkörper 10 entsprechende

umlaufende Wulste aufweisen kann, welche beispielsweise fertigungsbedingter

Natur sind. Gleichfalls wäre

es natürlich

auch denkbar, eine Getränkedose

mit im Wesentlichen tonnenförmiger

oder trommelförmiger

Kontur zu verwenden. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel besteht der

Grundkörper 10 aus

einem Metallblech, beispielsweise einem Aluminiumblech. Als im Rahmen der

Erfindung mitumfasst ist es zu betrachten, dass der Begriff Getränkedose

nicht auf Grundkörper 10 aus

einem Metallblech zu reduzieren ist. Vielmehr wäre es auch denkbar, einen Grundkörper 10 aus

einem Kunststoff oder dergleichen zu verwenden.

An

seiner oberen Stirnseite 12 weist der Grundkörper 10 eine

Entnahmeöffnung 18 auf,

welche vorliegend – wie

insbesondere im Weiteren in Zusammenschau mit 5 erkennbar

ist – außerhalb einer

Mittelachse des zylinderförmigen

Grundkörpers 10 angeordnet

ist. Die Entnahmeöffnung 18 ist

mittels eines als Deckelelement 20 ausgebildeten Verschlusses

zu verschließen,

welcher vorliegend in einer vom Grundkörper abgenommenen bzw. entfernten Stellung

gezeigt ist. Das Deckelelement 20 umfasst im Wesentlichen

einen Kopfbereich 22 und einen Zapfenbereich 24,

welche vorliegend einteilig miteinander ausgebildet sind. Sowohl

der Kopfbereich 22 wie auch der Zapfenbereich 24 sind

vorliegend im Wesentlichen rotationssymmetrisch bzw. insbesondere

zylindrisch ausgebildet, wobei der Zapfenbereich 24 einen

geringeren Durchmesser aufweist als der Kopfbereich 22.

Der Kopfbereich 22 und der Zapfenbereich 24 verlaufen

dabei vorliegend koaxial zueinander.

Durch

das Öffnen

der Getränkedose

bzw. das Abnehmen des Deckelelements 20 von dem Grundkörper 10 wird

ein Trinkhalm 26 über

die Entnahmeöffnung 18 mit

dem Deckelelement 20 aus dem Grundkörper 10 herausgeschleppt,

welcher anschließend

zum Trinken des sich innerhalb des Grundkörpers 10 befindenden

Getränks

genutzt werden kann. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel ist ein eigensteifer

Trinkhalm 26 eingesetzt. Als im Rahmen der Erfindung mitumfasst

ist es jedoch zu betrachten, dass natürlich auch ein Trinkschlauch

oder dergleichen eingesetzt werden könnte, welcher nicht eigensteif,

sondern vielmehr nachgiebig und flexibel ausgebildet ist. Der Trinkhalm 26 ist

dabei auf im Weiteren noch näher

erläuterte

Weise lösbar

an dem Deckelelement 20 festgelegt. Es ist erkennbar, dass der

Trinkhalm 26 im Durchmesser geringer ausgebildet ist als

die Entnahmeöffnung 18.

Die Entnahmeöffnung 18 ist

vielmehr auf im Weiteren noch beschriebene Weise an den Durchmesser

des Zapfenbereichs 24 angepasst.

In 2 ist

in einer schematischen Seitenansicht die Getränkedose gemäß 1 dargestellt,

wobei der lösbar

mit dem Deckelelement 20 verbundene Trinkhalm 26 in

einer leicht gelösten,

jedoch nicht vollständig

abgenommenen Position vom Deckelelement 20 angeordnet ist.

Darüber

hinaus zeigt 3 sowohl den Grundkörper 10 wie

auch das Deckelelement 20 mit dem Trinkhalm 26 in

einer schematischen Schnittansicht, so dass insbesondere die Anordnung

des Trinkhalms innerhalb des Grundkörpers 10 in seiner

ausgezogenen Trinkstellung sowie die lösbare Verbindung zwischen dem

Deckelelement 20 und dem Trinkhalm 26 erkennbar

wird. Die lösbare Verbindung

zwischen dem Trinkhalm 26 und dem Zapfenbereich 24 des

Deckelelements 20 ist dabei in zwei Ausführungsformen

dargestellt.

Bei

einer ersten Ausführungsform,

welche in 2 dargestellt ist, ist unterseitig

des Zapfenbereichs 24 ein Steckmittel 26 vorgesehen,

welches im Wesentlichen koaxial zu dem Zapfenbereich 24 und dem

Kopfbereich 22 angeordnet ist. Dieses Steckmittel 28 ist

im Querschnitt etwas größer ausgebildet

als der innere Hohlquerschnitt des Trinkhalms 26, so dass dieser

lösbar

abziehbar an dem Deckelelement 20 zu befestigen ist. Das

Steckmittel 28 kann hierzu über eine Mehrzahl von Ausbauchungen 30 oder

pilzförmigen

Verbreiterungen verfügen.

In

einer zweiten, alternativen Ausführungsform

ist innerhalb des Zapfenbereichs 24 – wie in 3 dargestellt – ein Sackloch 32 eingebracht,

welches koaxial zu dem Zapfenbereich 24 bzw. dem Kopfbereich 22 verläuft. Dieses

Sackloch 32 ist in seinem Durchmesser an den Außendurchmesser des

Trinkhalms 26 derart angepasst, dass dieser lösbar an

dem Deckelelement 20 gehalten ist. Hierzu umfasst der Trinkhalm 26 einen

umlaufenden Wulst 34, welcher zur lösbaren Befestigung des Trinkhalms 26 mit

einer Aufnahmenut 36 im Bereich des Sacklochs 32 hintergreifend

zusammenwirkt. Mit anderen Worten ist die umlaufende Wulst 34 in

ihrer Kontur an die ebenfalls innerhalb des Sacklochs 32 umlaufende Aufnahmenut 36 derart

angepasst, dass sich insgesamt ein Hintergriff ergibt. Demzufolge

kann das Deckelelement 20 auf einfache Weise vom Trinkhalm 26 abgezogen

werden, indem der Trinkhalm 26 entsprechend festgehalten

wird. Hierdurch wird ein oberer Endbereich 38, welcher

zuvor innerhalb des Sacklochs 32 liegt, freigegeben und

kann somit zum Trinken des Getränks

herangezogen werden.

Aus 3 ist

darüber

hinaus erkennbar, dass der Trinkhalm 26 eine Überlänge aufweist,

so dass dieser bei vom Grundkörper 10 abgenommenem

Deckelelement 20 und demzufolge aus dem Grundkörper 10 herausgezogenem

Trinkhalm 26 eine derartige Länge aufweist, dass dieser nach

wie vor mit seinem unteren Endbereich bis an den Boden bzw. die

Stirnseite 12 heranreicht. Somit ist gewährleistet,

dass das innerhalb des Grundkörpers 10 sich befindende

Getränk

vollständig

durch den Strohhalm 26 entnommen werden kann. Wie mit den

gestrichelten Linien 40 angedeutet, ist der Trinkhalm 26 vorliegend

in dem die Überlänge bildenden

Bereich federnd längenveränderbar

bzw. ziehharmonikaartig ausgebildet. Wird demzufolge das Deckelelement 20 vom

Grundkörper 10 abgenommen,

längt sich

der Trinkhalm 26 federnd aus. Gleichfalls im Rahmen der Erfindung

mitumfasst ist es zu betrachten, dass gegebenenfalls auch ein Trinkhalm 26 vorgesehen

werden kann, welcher keine Überlänge aufweist.

Schließlich ist

aus 3 erkennbar, in welcher Art und Weise das gestrichelt

angedeutete Deckelelement 20 an der zugehörigen oberen

Stirnseite 12 des Grundkörpers 10 angeordnet

ist.

Dabei

ist insbesondere erkennbar, dass das Deckelelement 20 mit

seinem Zapfenbereich 29 über die Entnahmeöffnung 18 in

den Grundkörper 10 hinein

ragt.

In

Zusammenschau mit 4, welcher im Wesentlichen das

Deckelelement 20 gemäß den 1 bis 3 in

einer vergrößerten Perspektivansicht

darstellt, wird erkennbar, dass der Zapfenbereich 24 vorliegend

mit einem Gewinde 42 versehen ist. Dieses Gewinde 42 wirkt

mit einem die Entnahmeöffnung 18 begrenzenden

Randbereich 44 der oberen Stirnseite 12 derart

zusammen, dass dieser Randbereich 44 als mit dem Gewinde 42 korrespondierender

Gewindeteil dient. Demzufolge ist in die ansonsten ebene Stirnseite 12 vorliegend

lediglich die kreisrunde Entnahmeöffnung 18 eingebracht,

wobei der die Entnahmeöffnung 18 begrenzende

Randbereich 44 als Gewindeteil dient, an welchem der Zapfenbereich 24 mit

seinem Gewinde 42 festzulegen ist. Alternativ hierzu wäre es natürlich auch

denkbar, dass insbesondere innenseitig der Stirnseite 12 eine Schraubmuffe,

ein Schraubhals oder dergleichen vorgesehen wird, in welchen das

Gewinde 42 des Zapfenbereichs 24 eingeschraubt

werden kann.

Als

im Rahmen der Erfindung mitumfasst ist es zu betrachten, dass der

Zapfenbereich 24 auch ohne Gewinde 20 ausgebildet

sein kann. Dann wäre es

insbesondere denkbar, auf der Innenseite der Stirnseite 12 eine

Muffe vorzusehen, welche nach Art eines Flaschenhalses wirkt, in

welchen der Zapfenbereich 24 eingesteckt werden kann.

Im

vorliegenden Ausführungsbeispiel

kann sowohl zwischen dem die Entnahmeöffnung 18 bildenden

Bereich der Stirnseite 12 und dem Zapfenbereich 24 eine

lediglich schematisch angedeutete Dichtung 46 vorgesehen

sein. Darüber

hinaus kann zwischen einer planen unteren Stirnseite 48 des Kopfbereichs 22 des

Deckelelements 20 und der oberen Stirnseite 12 des

Grundkörpers 10 eine

Dichtung 50 vorgesehen sein. Beide Dichtungen 46, 50 dienen

dabei zum flüssigkeits-

und druckdichten Verschließen

des Grundkörpers 10 mittels

des Deckelelements 20.

Im

vorliegenden Ausführungsbeispiel

ist das Deckelelement 20 einteilig aus einem Naturkork

oder einem Kunststoff hergestellt. Darüber hinaus wäre es denkbar,

das Deckelelement 20 über

zusätzliche

Sicherungsmittel wie beispielsweise einen Drahtkorb am Grundkörper 10 zu

sichern.

Schließlich ist

insbesondere aus 5, welche die Getränkedose

in einer schematischen Draufsicht zeigt, erkennbar, dass das Deckelelement 20

nahe

eines Randbereichs der Stirnseite 12 bzw. außerhalb

einer Mittelachse des Grundkörpers 10 angeordnet

ist. Hierdurch wird gegebenenfalls ein Ausgießen des Getränks erleichtert.

Dabei kann der Kopfbereich 22 einen Durchmesser von beispielsweise

15 mm bis 40 mm und eine Höhe

von 10 mm bis 30 mm aufweisen. Der Zapfenbereich kann beispielsweise

einen Durchmesser von 5 mm bis 20 mm und eine Höhe von 10 mm bis 30 mm aufweisen.

Natürlich

wäre es

in diesem Zusammenhang auch denkbar, andere Dimensionierungen zu

wählen.

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